Barrierefreiheit bei SinoScan

SinoScan setzt sich für digitale Barrierefreiheit gemäß BFSG und EU-Richtlinie 2019/882 ein, um allen Nutzern einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen.

Bei SinoScan sind wir der Überzeugung, dass gute Gestaltung für alle zugänglich sein sollte – auch im digitalen Raum. Obwohl unsere Website derzeit nicht unter die verpflichtenden Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) fällt, setzen wir uns freiwillig dafür ein, die Zugänglichkeit und Nutzerfreundlichkeit unserer Inhalte kontinuierlich zu verbessern.

Als Design- und Fertigungspartner unterstützen wir darüber hinaus unsere Kunden dabei, die Anforderungen des BFSG bzw. der zugrunde liegenden EU-Richtlinie 2019/882 (EAA) zu erfüllen – insbesondere bei der technischen Dokumentation, CE-Kennzeichnung und Umsetzung der Norm EN 301 549.

Unsere freiwilligen Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit umfassen:

  • Kontrastreiche und gut lesbare Darstellung von Inhalten
  • Tastaturfreundliche Navigation und Fokusführung
  • Korrekte HTML-Struktur mit sinnvollen Überschriften und Alt-Texten
  • Barrierearme Formulare mit klaren Beschriftungen und Rückmeldungen

Falls Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung unter: Tanja.behnisch@sinoscan.com

SinoScan GmbH
www.sinoscan.de

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